Wenn eine Gesellschaft einen Kredit beantragt, will die Bank wissen, wem das Unternehmen wirklich gehört. Dafür verlangt sie eine Beteiligungsstruktur, oft Organigramm genannt: eine grafische Übersicht, welche Gesellschafter welche Anteile halten und wer am Ende als natürliche Person dahintersteht.
Warum die Bank das braucht. Das Geldwäschegesetz verpflichtet Banken, vor jeder Geschäftsbeziehung die wirtschaftlich Berechtigten zu identifizieren und zu prüfen (§ 10 und § 11 GwG). Sie müssen wissen, welche natürliche Person hinter der Gesellschaft steht und sie kontrolliert. So sollen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Verschleierung von Eigentumsverhältnissen verhindert werden. Ohne diese Angabe darf die Bank die Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen und den Kredit nicht auszahlen.
Die Gesellschafterliste selbst liegt beim Handelsregister und ist dort einsehbar. Wie die Bank damit umgeht, ist unterschiedlich: Manche ziehen sich die Liste direkt aus dem Register, andere bitten dich um eine aufbereitete Beteiligungsstruktur bis zur natürlichen Person, mitunter unterschrieben. Das Register zeigt allerdings nur die direkten Gesellschafter, nicht die durchgerechneten wirtschaftlich Berechtigten über mehrere Ebenen. Genau diese Übersicht baust du hier in Minuten.
Mit Planvik baust du diese Übersicht in wenigen Minuten, kostenlos und direkt im Browser. Du trägst dein Unternehmen ein, hängst die Gesellschafter an und lädst das Ergebnis als PDF herunter. Die wirtschaftlich Berechtigten markiert Planvik dabei automatisch.
Von der Ausgangsgesellschaft bis zum fertigen PDF.
Trag den Namen deiner Gesellschaft in die zentrale Kachel ein. Fertig ist die Ausgangsbasis.
Klick auf „+ Gesellschafter“, wähle natürliche oder juristische Person und trag den Anteil ein, in Prozent oder als Stückzahl. Auch mehrstufige Beteiligungen sind möglich.
Ein Klick, und du erhältst ein sauberes PDF auf einer Seite, inklusive einer Liste der wirtschaftlich Berechtigten.
Planvik markiert die wirtschaftlich Berechtigten automatisch nach § 3 GwG: mehr als 25 %, mit korrektem Beherrschungsansatz. Hält niemand über 25 %, gelten die Geschäftsführer als fiktive wirtschaftlich Berechtigte.
Jetzt Organigramm erstellenWirtschaftlich Berechtigter ist die natürliche Person, der ein Unternehmen letztlich gehört oder die es kontrolliert. Zwei Fälle sind zu unterscheiden. Unmittelbar: Eine Person hält selbst mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte. Mittelbar: Eine Person beherrscht eine zwischengeschaltete Gesellschaft (in der Regel über 50 %), und diese Gesellschaft hält mehr als 25 % am Unternehmen. Dabei wird der volle Anteil zugerechnet, die Prozente werden nicht durchmultipliziert. Halten zwei Gesellschafter je 50 %, sind beide wirtschaftlich Berechtigte.
Hält keine natürliche Person mehr als 25 %, etwa bei fünf Gesellschaftern mit je 20 %, gibt es keinen tatsächlichen wirtschaftlich Berechtigten. Dann gelten nach § 3 Abs. 2 GwG die gesetzlichen Vertreter als fiktive wirtschaftlich Berechtigte, bei der GmbH also die Geschäftsführer. Planvik erkennt diesen Fall und weist ihn direkt aus.
Planvik rechnet aus den eingetragenen Kapital- und Stimmanteilen. Sonderfälle wie Stimmbindungs- oder Poolverträge, Treuhandverhältnisse, umfassende Vetorechte oder von der Kapitalquote abweichende Stimmrechte lassen sich daraus nicht ableiten und sind gesondert zu prüfen. Dieser Hinweis steht auch im erzeugten PDF.
Ja, komplett kostenlos und ohne Anmeldung. Du baust dein Organigramm direkt online im Browser und lädst es als PDF herunter.
Die natürliche Person, der ein Unternehmen letztlich gehört oder die es kontrolliert. Nach § 3 GwG ist das, wer mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.
Bei mehr als 25 %; genau 25 % zählen nicht. Bei mittelbaren Beteiligungen kommt es auf die Beherrschung der Zwischengesellschaft an (über 50 %), nicht auf das Durchmultiplizieren der Prozente.
Dann greift der fiktive wirtschaftlich Berechtigte: die gesetzlichen Vertreter, bei der GmbH die Geschäftsführer. Planvik weist das automatisch aus.
Ja. Planvik wählt automatisch Hoch- oder Querformat und skaliert alles auf eine Seite, inklusive einer Liste der wirtschaftlich Berechtigten.
Nein. Das Organigramm wird vollständig in deinem Browser gebaut. Es werden keine Gesellschafterdaten an einen Server gesendet.